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Bachelor of Arts (B.A.) - Studiengang Soziale Dienste in der Justiz

Die Studienrichtung Soziale Dienste in der Justiz bereitet im Rahmen des Studiums an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart auf den Beruf einer Sozialarbeiterin oder eines Sozialarbeiters vor.
Als duale Partner für ein solches Studium der Sozialen Dienste in der Justiz stellen die Justizvollzugsanstalten des Landes Baden-Württemberg Studienplätze in den Sozialdiensten zur Verfügung. Das Studium endet mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.).

Aufgabenbeschreibung

Der Sozialdienst bei den Justizvollzugsanstalten wirkt bei der Behandlung der Gefangenen und bei der Gestaltung des Vollzugs mit. Insbesondere umfasst die Tätigkeit als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter folgende Aufgaben:

  • Förderung der Beziehungen des Gefangenen zu Angehörigen und anderen ihm nahestehenden Personen
  • Einzelhilfe, Gruppenarbeit und Leitung von Betreuungs-, Wohn- und Behandlungsgruppen
  • Unterstützung des Gefangenen bei der Wahrnehmung seiner bürgerlichen und sozialen Rechte und Erfüllung seiner Pflichten
  • Hilfe bei der Vorbreitung der Entlassung und beim Übergang vom Justizvollzug in die Freiheit und in die Nachsorge / Bewährungshilfe
  • Abgabe von internen Stellungnahmen zu Gesuchen um Strafunterbrechung, vorzeitige Entlassung und Urlaub sowie vollzgsöffnende Maßnahmen und Verlegungen
  • Mitwirkung bei der Aufstellung, Durchführung und Fortschreibung des Vollzugsplanes bzw. des Erziehungsplanes
  • Mitwirkung bei der Berufsförderung, außerschulischer Jugend- und Erwachsenenbildung und Freizeitgestaltung.

Den Studierenden werden in den praktischen Studienphasen bei den Vollzugsanstalten mit zunehmender Dauer des Studiums immer eigenverantwortlicher die Aufgaben einer Sozialarbeiterin bzw. eines Sozialarbeiters wahrnehmen, bis sie gegen Ende unter entsprechender Anleitung fast selbständig tätig werden. Der Ablauf des Studiums mit dem Wechsel zwischen theoretischen und praktischen Phasen und die Inhalte der theoretischen Studienphasen können der Homepage der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (Fakultät Sozialwesen) entnommen werden.

Während der Ausbildung erhalten die Studierenden eine monatliche Vergütung.
Diese beträgt derzeit (Stand März 2012):

  • im 1. Ausbildungsjahr: 733,70 Euro,
  • im 2. Ausbildungsjahr: 786,29 Euro,
  • im 3. Ausbildungsjahr: 834,52 Euro.

Bewerbungsverfahren/ Zulassungsvoraussetzungen

Die Bewerbung um einen Studienplatz ist an das Justizministerium Baden-Württemberg, Abteilung Justizvollzug, Urbanstraße 32 in 70182 Stuttgart zu richten. Hier erfolgt die Bewerberauswahl. Eine Bewerbung bezieht sich automatisch auf sämtliche Justizvollzugsanstalten des Landes Baden-Württemberg. Ihre Bewerbung sollte spätestens bis Ende März für einen Studienbeginn zum 01. Oktober desselben Jahres vorliegen.
Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie ebenfalls auf der Homepage der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart.
Bewerber mit Fachhochschulreife haben bei Dualen Hochschulen einen Eignungstest zu absolvieren, dessen Ergebnis der Bewerbung beizufügen ist.
Fügen Sie einer schriftlichen Bewerbung (per Post oder E-Mail) bitte folgende Unterlagen bei:

  • Lebenslauf mit Lichtbild,
  • Schulabschlusszeugnis bzw. Zeugnisse der letzten drei Schulhalbjahre,
  • Nachweise über Praktika/ehrenamtliches Engagement bzw. Erfahrungen im sozialen Bereich.

Zuständige Sachbearbeiterin ist Frau Regierungsinspektorin Susan Hammer, Tel. 0711/279-2325, Email: Susan.Hammer@jum.bwl.de.