Antworten auf einige allgemeine Fragen, die häufig gestellt werden, finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass dies ohne Anspruch auf Vollständigkeit geschieht, da jeder Sachverhalt seine speziellen Besonderheiten aufweisen kann und deshalb Verallgemeinerungen nur in gewissen Grenzen möglich sind.
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WICHTIGER HINWEIS:
Die Erhebung einer Klage oder die Stellung eines Antrags per E-mail ist nicht möglich.
Anträge und Verfahrenserklärungen können im sozialgerichtlichen Verfahren nicht per E-Mail oder auf sonstigem elektronischem Weg abgegeben werden.
