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Rechtspfleger

Ein Beruf mit Fachhochschulausbildung für Abiturienten, die bereit sind, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu tragen. Stellung des Rechtspflegers:

Der Rechtspfleger ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er hat bei Gerichten, Notariaten und Staatsanwaltschaften einen eigenen, durch Gesetz festgelegten Wirkungskreis. Der Rechtspfleger arbeitet selbständig und eigenverantwortlich. Er ist nicht an Weisungen eines Vorgesetzten gebunden, sondern - wie ein Richter - nur dem Gesetz unterworfen (s.a. Berufsbild ).

Weitergehende Auskünfte und Informationen:

  1. Rechtspflegerausbildung